Archiv für den Monat: Juni 2015

Aral und ich, der Kunde

Die Aral AG ist ein Unternehmen des BP-Konzerns. Der BP-Konzern hat 2014 bei einem Umsatz von 358,7 Milliarden US-$ einen Gewinn von 4,003 Milliarden US-$ gemacht (Quelle: Wikipedia).

Als Geschenk für ein abeschlossenenes Abonnement einer Fernsehzeitschrift erhielt ich eine Aral SuperCard, eine Guthabenkarte über 25 Euro. Diese „verschwand“ für einige Zeit ungenutzt in einer Schublade. Bei der versuchten Nutzung dieser Karte an einer Aral-Tankstelle im Frühjahr 2015 kam die Aussage, sie sei nicht mehr gültig.

Aral SuperCard

Aral SuperCard

9. Juni 2015
Ich wende mich mit folgender kurzen Nachricht über ein Kontaktformular an Aral:

Sehr geehrte Damen und Herren,
für meine Aral SuperCard mit der Nummer ##### habe ich keinen Aktivierungscode. Wie kann ich diesen bekommen?
Viele Grüße
Jürgen Reichmann

11. Juni 2015
Schon zwei Tage später erhalte ich folgende Antwort (Fettmarkierungen in den zitierten Mails stammen von mir):

Sehr geehrter Herr Reichmann,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Nach Prüfung Ihrer Aral SuperCard müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass Ihre Aral SuperCard bereits am 18.03.2013 abgelaufen und damit nicht mehr einlösbar ist.
Wie in unseren AGB vermerkt, haben die Aral SuperCards eine Gültigkeit von 36 Monaten ab Freischaltung.
Als führendes Tankstellenunternehmen sind wir für unsere Kulanz bekannt, allerdings endet diese, wenn die Aral SuperCard länger als 1 Jahr abgelaufen ist.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihrer Forderung nicht entsprechen können und wünschen Ihnen allzeit gute und sichere Fahrt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Aral SuperCard Team

Das führende Tankstellenunternehmen erkärt mir, dass sie für ihre Kulanz bekannt sind, möchte aber meine 25 Euro dann doch lieber behalten.

Aral SuperCard

Aral SuperCard

Nicht besonders glücklich über die Antwort schreibe ich noch am gleichen Tag zurück:

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Ihrer Aussage bin ich nicht einverstanden. Die genannte Aral-Supercard wurde nach meiner Erinnerung nie frei geschaltet, so dass die Gültigkeitsdauer auch nie begonnen haben konnte. Desweiteren ist auf der Karte – so wie das allgemein üblich ist – weder ein Ausgabedatum noch ein Ablaufdatum vermerkt. Ein völliger Verfall des Betrages (ggf. auch eines Restbetrages), so wie Sie ihn einfordern, ist daher nach gängier Rechtsprechung zumindest sehr fraglich.
Kulant – und in meinen Augen auch richtig – wäre deshalb, wenn Sie mir eine neue Karte über den entsprechenden Betrag zuschicken würden.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Reichmann

12. Juni 2015
Der Service der führenden Tankstellenunternehmen ist schnell. Schon einen Tag später kommt die neue Antwort:

Sehr geehrter Herr Reichmann,
vielen Dank für Ihre Mail.
Ihre reklamierte Aral SuperCard stammt aus einer Bestellung die ein Unternehmen bei uns aufgegeben hat. Dieses Unternehmen hat von uns einen Aktivierungscode erhalten und ist damit verantwortlich für den Zeitpunkt der Aktivierung Ihrer Karte gewesen. Gemäß § 199 Abs.1 BGB wird durch den Zeitpunkt der Aktivierung „(…)ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt(…)“.
Sinnvollerweise hätte der Schenkende Ihre Karte erst dann aktiviert, wenn er Sie Ihnen aushändigt.
Laut unseren geltenden AGB besteht kein Anspruch auf den Ersatz bereits abgelaufener Karten. Wie in unseren AGB vermerkt, haben die Aral SuperCards eine Gültigkeit von 36 Monaten ab Freischaltung. Auch auf der Rückseite der Karten wird explizit darauf hingewiesen.
Daher können wir Ihrer Anfrage leider nicht entsprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Aral SuperCard Team

Schade, dass ein für seine Kulanz bekanntes führendes Tankstellenunternehmen nicht die Souveränität besitzt, einem Kunden einfach eine neue Aral SuperCard auszustellen. Und sich lieber auf BGB und AGB zurückzieht. Mein ganz persönlicher Beitrag zu den 4.003 Milliarden US-$ Gewinn.